Schornsteinfegermeister
Michael Stueven
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INFORMATION FÜR MEINE KUNDEN
Neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz in Kraft getreten.
Sehr geehrte Kunden,
heute informiere ich Sie über die Gesetzesänderungen im Schornsteinfegerhandwerk.
Ab 2013 stehen deutsche Schornsteinfeger teilweise im Wettbewerb. Bis dahin bleiben die bisherigen Regelungen weitgehend bestehen. Neben den Pflichtaufgaben, die ich nach der Bayerischen Bauordnung, der 1. BImSchV und der Kehrordnung in ihrem Anwesen auszuführen habe und den bisher schon angebotenen Nebenarbeiten, darf ich ab sofort Dienstleistungen anbieten, die über den klassischen Aufgabenbereich des Schornsteinfegers hinausgehen.
Sie können sich von mir ab sofort Angebote einholen über:
Was ändert sich für Sie noch?
Im Rahmen der Feuerstättenschau, die bis 2013 alle fünf Jahre in ihrem Anwesen durchgeführt wird, erhalten Sie von mir einen sogenannten Feuerstättenbescheid. Darin informiere ich Sie darüber, welche Arbeiten (Kehrungen, Messungen und Überprüfungen) in welchen Zeiträumen durchgeführt werden müssen.
Dieser kostenpflichtige Bescheid wird ausdrücklich vom Bundes-Wirtschaftsministerium gefordert, ist im neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetz verankert und muss von mir jedem Kunden zugestellt werden. Denn ab dem Jahr 2013 können Sie gewisse Arbeiten, die nicht in meinem hoheitlichen Aufgabenbereich liegen, auch von anderen Schornsteinfegerbetrieben durchführen lassen.
In der Hoffnung, dass Sie aber auch über das Jahr 2013 hinaus auf mich vertrauen, versichere ich Ihnen, dass schon jetzt, aber auch in Zukunft alle notwendigen Arbeiten von mir fachmännisch und preiswert durchgeführt werden.
Wenn Sie ab dem Jahr 2013 neben den hoheitlichen Tätigkeiten auch die sogenannten freien Pflichtaufgaben von mir erledigen lassen, erhalten Sie alle notwendigen Arbeiten kostengünstig aus einer Hand. Dadurch ersparen Sie sich Mehrarbeit und Bürokratie, haben nur einen Ansprechpartner für ihre Feuerungsanlagen und Sie können sich auch weiterhin auf meine neutrale und kompetente Beratung verlassen.
Haben Sie noch Fragen zu meinen Leistungsangeboten oder zum neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetz? Rufen Sie mich an, ich freue mich darauf.
Ihr
Schornsteinfegermeister
staatl. gepr. Energieberater (HwK)